Gewinner der Jubiläumsaktion prämiert

dexxIT, Micron Crucial und DA-X: Hochwertige Technik trifft auf professionelle Audioproduktion

Würzburg, 21. März 2025 – Der IT-Distributor dexxIT verloste zum 25-jährigen Firmenjubiläum zusammen mit Speicherhersteller Micron einen außergewöhnlichen Preis. Als glücklicher Gewinner wurde nun der langjährige dexxIT-Kunde Digital AudionetworX (DA-X), ein führender Anbieter von leistungsstarken Workstations für die professionelle Musik- und Audioproduktion, ausgelost. Der Preis: ein retrochic Elektroroller der Firma eSchwalbe im Wert von €7.000.

DA-X ist seit über 20 Jahren als zuverlässiger Partner für Tonstudios, Rundfunkanstalten, Theater- und Opernhäuser bekannt. Internationale TopActs wie Depeche Mode vertrauen auf die Workstations von DA-X bei ihren Konzertproduktionen. In der Audioproduktion kommt es dabei nicht nur auf Leistung, sondern vor allem auf die Zuverlässigkeit der verwendeten Komponenten an – und genau hier spielt Micron Crucial eine zentrale Rolle.

„Wir setzen seit über einem Jahrzehnt auf Crucial-Speicher, da dieser eine extrem niedrige Rücklaufquote hat. In unserer Branche ist Stabilität entscheidend. Es darf keine Probleme geben“, erklärt Daniel Engelbrecht, Geschäftsführer von DA-X.

Die feierliche Übergabe der eSchwalbe durch den Micron-Distributor dexxIT fand nun am DA-X Firmensitz in Berlin statt.

„Wir freuen uns, mit Micron und DA-X zwei Partner zusammenzubringen, die höchste Ansprüche an Qualität und Performance stellen“, sagt Judith Öchsner, Vertriebsleiterin bei dexxIT. „DAX bezieht bei uns seit Jahren Crucial-Speicher, um eine reibungslose und stabile Performance zu gewährleisten. Wir sind stolz, diese Verbindung zu ermöglichen.“

Mit der eSchwalbe erhält DA-X nicht nur einen praktischen Zuwachs im Fuhrpark, sondern auch eine symbolische Bestätigung der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen dexxIT, Micron Crucial und DA-X – drei Unternehmen, die für Qualität und Innovation stehen.


Weitere Informationen:

Duttenhofer GmbH & Co.KG
Pressestelle
Daniel Abts
Alfred-Nobel-Str. 6
97080 Würzburg
Telefon 0931 9708-373
d.abts@duttenhofer.de

dexxIT GmbH & Co.KG
Judith Öchsner
Vertriebsleitung Produktmanagement/Marketing
Alfred-Nobel-Str. 6
97080 Würzburg
Telefon 0931 9708-511
j.oechsner@dexxit.de


Über dexxIT:
Seit 1999 hat sich dexxIT in der Branche den Ruf als guter, vertrauenswürdiger Distributionspartner erarbeitet. Aus dem Spezialdistributor für Digital Imaging, wurde über die Jahre ein TopDistributor für IT- und CE-Technologieprodukte. Die bestens geschulten Mitarbeiter können den Fachhandelspartnern ein umfassendes Sortiment aus den Bereichen Storage, Computer Peripherie, Digital Imaging und Consumer Electronics anbieten. www.dexxit.de

Zu Micron Crucial:
Crucial ist die Verbrauchermarke von Micron Technology, einem führenden Anbieter innovativer Speicherlösungen mit über 45 Jahren Erfahrung. Als Teil von Micron entwickelt und liefert Crucial leistungsstarke, zuverlässige und kompatible Speicherprodukte, die höchsten Ansprüchen gerecht werden. Millionen Kunden weltweit vertrauen auf diese Technologie für maximale Leistung und Datensicherheit.

Zu Digital AudionetworX (DA-X):
Digital AudionetworX entwickelt seit über 20 Jahren spezialisierte Audio-PCs für professionelle Anwender. Zu den Kunden zählen international erfolgreiche Musiker, Tonstudios und Rundfunkanstalten. Mit kompromissloser Qualität und leistungsstarken Workstations hat sich DA-X als Marktführer in Deutschland und der EU etabliert.

DexxIT GmbH & Co. KG, Alfred-Nobel Straße 6, 97080 Würzburg, Reg. Gericht Würzburg, HRA 4782, Persönlich haftende Gesellschafterin: DexxIT Verwaltung GmbH, Reg. Gericht Würzburg, HRB 6715, Geschäftsführer: Marcel Tully

Canon Wachstumsaktion

Smart-Businesspartner Partnerprogramm – Sichern Sie sich jetzt Ihren Bonus

Willkommen bei Canon’s exklusiver Wachstumsaktion! Melden Sie sich jetzt an und profitieren Sie von attraktiven Bonusgeldern sowie Rückvergütungen.
Entdecken Sie die vielfältigen Möglichkeiten des IMA Partnerprogramms und lassen Sie Ihr Geschäft mit Canon aufblühen
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Umfasst folgende Produktbereiche

Tinte

Toner

Inkjet Papier

Laserdrucker

Tintenstrahldrucker

Multifunktionsdrucker


Ziel 1

0 Euro im Vorjahreszeitraum (Zum Beispiel Q4 2023)
1.500 Euro im Vergleichszeitraum (Zum Beispiel Q4 2024)

Rückvergütung 150,00 €


Ziel 2

1,00 – 1.000,00 Euro im Vorjahreszeitraum (Zum Beispiel Q4 2023)
3.000,00 Euro im Vergleichszeitraum (Zum Beispiel Q4 2024)

Rückvergütung 300,00 €


Ziel 3

1.001,00 – 2.000,00 Euro im Vorjahreszeitraum (Zum Beispiel Q4 2023)
5.000,00 Euro im Vergleichszeitraum (Zum Beispiel Q4 2024)

Rückvergütung 500,00 €

*dexxIT und Canon behalten sich vor, die Aktion jederzeit – ohne Gründe zu nennen – zu beenden.

Anmeldung & Teilnahme zum IMA Partnerprogramm*

*Eine Teilnahme wird erst nach erfolgreicher Genehmigung des Herstellers und entsprechender Rückmeldung seitens dexxIT bestätigt.

Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, sich anzumelden und von attraktiven Bonusprämien und Rückvergütungen zu profitieren.

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Facts & More

EU Energielabel Umstellung 2020 / 2021

Liebe Händler, wir möchten Sie gerne über die Energielabel Umstellung im kommenden Jahr informieren. Im Folgenden finden Sie den zeitlichen Ablauf der Umstellung für die Produktgruppen: Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühl-und Gefriergeräte, elektronische Displays inkl. Fernseher.

  • Bis zum 31.10.2020 legen Lieferanten (Hersteller oder Importeure) ihren Geräten das bisherige Energielabel bei.
  • Ab dem 01.11.2020 müssen die Lieferanten ihren Geräten sowohl das neue Energielabel als auch das bisherige Energielabel beifügen.
  • Am 01.03.2021 beginnt das Umstellen auf das neue Energielabel in den Geschäften und im Onlinehandel: Die Händler haben dafür ein Zeitfenster von 14 Arbeitstagen
  • Ab dem 18.03.2021 darf nur noch das neue Energielabel verwendet werden. Ausgenommen sind Auslauf & EOL Artikel, diese darf der Händler noch bis zu 9 Monate nach dem Stichtag 01.03.2021 mit dem bisherigen Energielabel weiter verkaufen.
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FAQ: E-Scooter

Zusammenklappbar, leicht und handlich.

E-Scooter sind aus einem modernen, urbanen Umfeld nicht mehr wegzudenken. Wir präsentieren Ihnen die besten E-Scooter in unserem Online-Shop.

Als Hilfestellung haben wir Ihnen die wichtigsten rechtlichen Fakten einmal zusammengetragen:

FAQ zur E-Scooter Rechtslage

Welche Voraussetzungen müssen E-Scooter erfüllen?

Elektro-Scooter benötigen eine Straßenzulassung oder Allgemeine Betriebserlaubnis, die sogenannte ABE, um auf der Straße fahren zu dürfen. Nur mit dieser ABE erfüllen sie die nötigen Voraussetzungen, z.B. eine vorschriftsmäßige Brems- und Beleuchtungsanlage. Außerdem gelten eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h sowie bestimmte Sicherheitsbestimmungen für Akkus, Standflächen und Motoren. Neben der Zulassung ist außerdem eine Versicherungs-Plakette notwendig, ähnlich dem Versicherungskennzeichen für Roller.

Wer darf E-Scooter fahren?

Für die Fahrer von E-Scootern gibt es nur eine Voraussetzung: Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung wie beim Mofa sind nicht nötig.

Wo dürfen E-Scooter fahren bzw. welche Regeln gelten beim Fahren?

  • Radwege nutzen: E-Scooter dürfen nur dort fahren, wo auch Fahrräder fahren dürfen. Sprich: Gehwege sind tabu. Ist kein Radweg vorhanden, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
  • Höchstgeschwindigkeit 20 km/h: E-Scooter mit Zulassung können ohnehin nicht schneller fahren. Es gibt auch eine Mindestgeschwindigkeit von sechs km/h. Die Geschwindigkeit muss der aktuellen Verkehrslage angepasst werden.
  • Rechtsfahrgebot: Auch E-Scooter sind verpflichtet, sich im Straßenverkehr an das Rechtsfahrgebot zu halten. Andere (z. B. Fahrradfahrer) dürfen nicht am Überholen gehindert werden.
  • Richtungsänderung anzeigen: Wer abbiegen möchte, muss dies durch ein Handzeichen anzeigen.
  • Hintereinander fahren: Ist man zu zweit oder in einer Gruppe mit E-Scootern unterwegs, muss man hintereinander fahren. Wer nebeneinander fährt, riskiert eine Bußgeldzahlung.
  • Promillegrenze: Es gelten die gleichen Regeln wie für Autofahrer: Wer ab 0,3 Promille auffällig fährt oder mit 0,5 bis 1,09 im Blut erwischt wird, macht sich strafbar. Das hat dann auch Auswirkungen auf den Pkw-Führerschein. Für Verkehrsteilnehmer ohne Pkw-Führerschein droht eine Sperrfrist.
  • Aufmerksam sein: E-Scooter sind noch eine neue Erscheinung im Straßenverkehr. Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer sind eventuell noch nicht darauf eingestellt. Umso wichtiger ist es, selbst aufmerksam und rücksichtsvoll zu fahren. Auch Schlaglöcher, Split oder Kopfsteinpflaster sind gefährlich, deswegen immer den Blick auf die Straße richten.
  • Üben: Wer das erste Mal auf einen E-Scooter steigt, der sollte sich vorher mit dem Roller vertraut machen und gegebenenfalls auf einem leeren Parkplatz oder einer leeren Straße eine Proberunde drehen.

Ist ein Helm vorgeschrieben?

Es gibt keine Helmpflicht, allerdings ist dringend anzuraten einen Helm zu tragen.

Braucht man eine Versicherung für seinen E-Scooter?

Ja, eine Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben.

Dürfen E-Scooter in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden?

Die Deutsche Bahn erlaubt die kostenlose Mitnahme von zusammengeklappten Elektrorollern. Nicht zusammenklappbare E-Scooter können in der Bahn mitgenommen werden, wenn dafür eine Fahrradkarte gelöst wird. Im regionalen öffentlichen Nahverkehr können unterschiedliche Regelungen gelten. Hier macht es Sinn regional nochmals nachzufragen.

Welche Ampeln gelten für E-Scooter?

Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.

Wie müssen E-Scooter ausgestattet sein?

Bremsen und Beleuchtungsanlagen sowie das Kennzeichen sind vorgeschrieben.